Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex Jänner 2023

Aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen hat der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance Änderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen. Schwerpunkt der Kodexrevision 2023 ist die nachhaltige Unternehmensführung. Die C-Regeln des Kodex in der Fassung Jänner 2023 gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen.

Übersicht über die Änderungen (Jänner 2023) (PDF-File 70 KB)

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex

Public Posting bis 4.11.2022

Im nächsten Jahr sollen etliche Aktivitäten auf EU-Ebene im Bereich ESG, welche zahlreiche Aspekte der Corporate Governance verändern werden, zum Abschluss kommen.  Aus der Sicht des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance soll daher in die Kodexfassung Jänner 2023 zunächst eine neue C-Regel 16a im Abschnitt IV Vorstand aufgenommen werden. Der Arbeitskreis weist explizit darauf hin, dass angesichts der angekündigten Erweiterung der Berichtspflichten insbesondere der Abschnitt VI. Transparenz und Prüfung in dieser kleinen Revision nicht angepasst wird, sondern die gesetzlichen Regelungen abgewartet werden.

Kodexrevision 2023 (Änderungen kursiv, gelöschte Passagen in rot)

C-Regel 16a:
Der Vorstand bezieht bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie Aspekte der Nachhaltigkeit und damit verbundene Chancen und Risiken in Bezug auf Umwelt, soziale Belange und Corporate Governance mit ein.“

C-Regel 39:
„…. Der Aufsichtsrat hat Vorsorge zu treffen, dass ein Ausschuss zur Entscheidung in dringenden Fällen befugt ist. …Im Corporate Governance Bericht sind die Namen der Ausschussmitglieder und die Vorsitzenden anzuführen.

Der Arbeitskreis legt besonderen Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess. Es sind daher alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens  4.11.2022 an wolfgang.nolz(a)bmf.gv.at zu übersenden.

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex Jänner 2021

Mit der Kodex-Revision Jänner 2021 erfolgt eine weitere Anpassung des Kodex an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019. Da im Wesentlichen nur die aufgrund der geänderten Rechtslage erforderlichen Anpassungen vorgenommen wurden, war eine Begutachtung (Public Posting) nicht notwendig.

Übersicht der Änderungen (PDF-File 180 KB)

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex Jänner 2020

Mit der Kodex-Revision Jänner 2020 erfolgt eine Anpassung des Kodex an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019, insbesondere an die neuen Bestimmungen betreffend Vergütungspolitik und Vergütungsbericht. Da nur die aufgrund der geänderten Rechtslage unbedingt erforderlichen Anpassungen vorgenommen wurden, war eine Begutachtung (Public Posting) nicht notwendig. Nach Vorliegen der Leitlinien der Europäischen Kommission über die standardisierte Darstellung des Vergütungsberichts ist eine weitere Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex vorgesehen.

Übersicht der Änderungen (PDF-File 210 KB)

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex

Mit der Kodex-Revision Jänner 2018 erfolgte eine Wartung des Kodex aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen. Da nur die aufgrund der geänderten Rechtslage unbedingt erforderlichen Anpassungen vorgenommen wurden, war eine Begutachtung (Public Posting) nicht notwendig. 

Downloadmöglichkeit (PDF-File 935 KB)
Übersicht über die Änderungen (PDF-File 290 KB)

Public Posting bis 15.9.2014

Aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen hat der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz von Dr. Wolfgang Nolz einen Entwurf für die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex ausgearbeitet. Hauptinhalte dieser Kodexrevision sind die Umsetzung der Empfehlung der EU-Kommission vom 9.4.2014 zur Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung („Comply or Explain“) und die Berücksichtigung der neuen AFRAC-Stellungnahme zur Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB.

Da der Arbeitskreis besonderen Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess legt, sind alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 15.9.2014 an das Büro des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance, Bundesministerium für Finanzen, Johannesgasse 5, 1010 Wien, wolfgang.nolz(a)bmf.gv.at zu übersenden.

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex an das 2. Stabilitätsgesetz

Mit dem 2. Stabilitätsgesetz wurden einige Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Unternehmensgesetzbuches geändert, sodass eine weitere Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) in diesem Jahr notwendig wurde. Dabei wurden lediglich die aufgrund der Gesetzesänderung unbedingt erforderlichen Änderungen vorgenommen, sodass eine Begutachtung (Public Posting) nicht notwendig war.

Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Jänner 2012

Aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen hat der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance Änderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen. Die geänderten C- und R-Regeln des Kodex gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.

Schwerpunkte dieser Kodexrevision sind die Weiterentwicklung der Diversitätsregel sowie neue Regeln zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Weitere Änderungen betreffen die Bekämpfung von Korruption und die Beschränkung des Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsratsvorsitz.

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex

Public Posting bis 29.11.2011

Aufgrund nationaler und internationaler Entwicklungen hat der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz einen Entwurf für die Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex ausgearbeitet.

Schwerpunkte dieser Kodexrevision sind die Weiterentwicklung der Diversitätsregel und neue Regeln zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüfer.

Besonderer Wert wird auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessengruppen gelegt. Es sind daher alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 29. November 2011 an das Büro des Beauftragten für Kapitalmarktentwicklung und Corporate Governance, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, michael.eberhartinger(a)bmf.gv.at zu übersenden.

Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex

Public Posting bis 29.10.2009

Das Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 und die EU-Empfehlung zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften machen die Anpassung von einigen Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

Wesentliche Änderungen betreffen die Bereiche variable Vergütung, aktienbezogene Vergütung, Abfindungen, Vergütungsbericht und Vergütungsausschuss.

Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 29. Oktober 2009 an das Büro des Beauftragten für Kapitalmarktentwicklung und Corporate Governance, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, michael.eberhartinger(a)bmf.gv.at zu übersenden.

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 15.9.2008

Das am 7. Mai 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 sowie internationale und nationale Entwicklungen machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Regeln zum Corporate Governance Bericht
  • Weitere Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
  • Berücksichtigung der Diversität von Aufsichtsräten
  • Verbesserung der Transparenz von Vorstandsbezügen

Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 15. September 2008 an das Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, michael.eberhartinger(a)bmf.gv.at zu übersenden.

Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Juni 2007

Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat am 22. Juni 2007 nach Durchführung eines Public Posting die Änderung von 5 Regeln des Kodex beschlossen. Diese Anpassungen sind primär durch die Änderungen des Börsegesetzes (Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie) notwendig geworden.

Anpassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, Public Posting bis 18.6.2007

Die am 25. April 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen des Börsegesetzes (Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie) machen die Anpassung von einigen L-Regeln und C-Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet.

Wie bei den bisherigen Änderungen des Kodex wird besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt. Es sind daher auch bei dieser Anpassung des Kodex alle Kapitalmarktteilnehmer und kapitalmarktinteressierte Personen und Institutionen eingeladen, Anmerkungen zu den geplanten Änderungen abzugeben. Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis spätestens 18. Juni 2007 an das Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, z.Hd. Dr. Michael Eberhartinger, Hintere Zollamtstrasse 2b, 1030 Wien, michael.eberhartinger(a)bmf.gv.at zu übersenden. 

Österreichischer Corporate Governance Kodex Fassung Jänner 2006

Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat eine neue Fassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex erarbeitet, die für Geschäftsjahre ab 1.1.2006 gilt.

Mit dem geänderten Kodex werden die Kernbereiche der EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt und die notwendigen Anpassungen aufgrund des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 vorgenommen. Der österreichische Kapitalmarkt kann damit ein modernes Corporate Governance System vorweisen, welches sich an den europäischen und internationalen Standards orientiert.

Änderung des Österreichischen Corporate Governance Kodex

Die Corporate Governance Empfehlungen der EU-Kommission und das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 machen eine größere Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex notwendig. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt Dr. Richard Schenz hat einen Entwurf für diese Anpassungen ausgearbeitet, zu dem ein Public Posting bis 30.9.2005 stattgefunden hat.

Mit den Kodex-Änderungen sollen die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsräte und der Vergütung der Direktoren umgesetzt und die Kodexregeln weiterentwickelt werden. Der österreichische Kapitalmarkt kann damit ein modernes Corporate Governance - System vorweisen, welches den internationalen Standards und den Erwartungen der Investoren entspricht.

Schwerpunkte dieser Kodex-Revision sind noch mehr Transparenz und die Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrates, um das Vertrauen in die österreichischen börsenotierten Unternehmen weiter zu fördern.

Änderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen

Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat am 22. Februar 2005 die Änderung von 7 Regeln des Kodex beschlossen. Diese Anpassungen sind primär durch die am 1.1.2005 in Kraft getretenen Änderungen des Börsegesetzes sowie das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 notwendig geworden.

Auch bei dieser Kodex-Anpassung wurde besonderer Wert auf einen möglichst breiten und transparenten Diskussionsprozess unter Einbindung aller involvierten Interessensgruppen gelegt und eine Public-Posting Periode abgehalten. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden so weit als möglich berücksichtigt.